Die sogenannte unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand, (§ 323c StGB) welcher mit einem Bußgeld oder bis zu einem Jahr Haft geahndet werden kann. In den meisten Fällen geschieht die unterlassene Hilfeleistung aus Angst oder der Unsicherheit heraus etwas falsch zu machen.
Erste-Hilfe zu leisten, sollte aber für jeden selbstverständlich sein oder?
Ich kenne die Situation, mit einem Rettungswagen und perfekter Ausrüstung am Unfallort zu erscheinen gut. Ich weiß ebenso, welche Techniken in einem OP-Saal vorhanden sind und dass dort alle Mitarbeiter regelmäßig an Auffrischungskursen zur Ersten-Hilfe teilnehmen.
Was ist aber mit den Menschen die keine medizinischen Kenntnisse besitzen und keine perfekte Ausrüstung bei sich haben? Immer wieder habe ich von BürgerInnen gehört, dass sie zwar schon einen Erste-Hilfe Kurs besucht haben, sich aber dadurch nicht unbedingt sicherer fühlen.
Auf Fragen bekam ich oft Antworten, die mich persönlich erschütterten und ich entschied, meine eigene Erste-Hilfe Firma zu gründen! Oberstes Ziel war und ist mir immer, den TeilnehmerInnen die Angst und Unsicherheiten vor dem Thema zu nehmen. Mein Konzept hebt sich an vielen Stellen deutlich von den gängigen ab, was mir immer wieder positiv rückgemeldet wird. Mit diesem Konzept biete ich seit 2017 kompakte Kurse an, um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich für wenig Geld fortzubilden. Denn die Erste-Hilfe geht uns alle an. Jeder kann schnell und unverschuldet in eine Situation gelangen, in der er oder sie Hilfe von anderen benötigt.
Wir vermitteln mit einem innovativen Lernkonzept an nur einem Tag, mit viel Praxis, alle Kenntnisse zum Thema Erste-Hilfe Somit machen wir auch einen zertifizierten Erste-Hilfe Kurs zu einem Erlebnis.
Hauptberuflich bin ich weiter im medizinischen Bereich tätig, versorge meine PatientInnen und kann weiterhin positive und leider auch manchmal negative Erfahrungen sammeln. Und genau diese Erfahrungen gebe ich in meinen Kursen an die Teilnehmenden weiter.
Sei dabei, lass dich in der Ersten-Hilfe weiterbilden und werde so ein Teil vom Team.Ersthelfer!
Eure Nicole Oudes
Warum schreibe und Unterrichte ich in der DU Variante?
Um eine gleiche Ebene zu schaffen.
Als Ersthelfer sitzen wir alle im selben Boot. Wir haben Angst, Sorgen und sind verunsichert. Ich merkte in den 5 Jahren dass ein DU auch höflich und respektvoll angewendet kann und sich die Teilnehmenden viel offener zum Thema Erste-Hilfe zeigten. Natürlich frage ich vor Kursbeginn, ob das für alle Teilnehmenden in Ordnung ist.
Anerkennung als Stelle gemäß § 68 Fahrerlaubnis-Verordnung-FeV- für die Schulung in Erste Hilfe gemäß § 19 Abs.1 FeV
Ermächtigte Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe Kennziffer 8.1657